Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten, die vorhaben, Ihren ständigen Aufenthaltsort nach Spanien zu verlegen, zum Beispiel weil Sie Ihren Ruhestand hier verbringen oder in Spanien ein eigenes Unternehmen gründen möchten.
In diesem Zusammenhang weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass derjenige, der sich pro Jahr für einen Zeitraum von mehr als 183 Tagen (ungefähr sechs Monate), der nicht zusammenhängend sein muss, in Spanien aufhält, gesetzlich verpflichtet ist, seinen Erstwohnsitz nach Spanien zu verlegen.
Hierdurch werden Sie dann auch vollständig in das spanische öffentliche System integriert, wodurch Sie - unter anderem - vom öffentlichen Gesundheitssystem profitieren können.
Gerne informieren wir Sie darüber, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, erledigen für Sie bzw. mit Ihnen zusammen die erforderlichen Gänge zur Ausländerbehörde (auf spanisch „Extranjería“) und erläutern Ihnen alle mit einer Wohnsitzverlegung im Zusammenhang stehenden Pflichten, jährlichen Verbindlichkeiten und Vorteile.